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   OLG Köln, 01.09.1981 - 1 Ss 669/81 (Z)   

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OLG Köln, 01.09.1981 - 1 Ss 669/81 (Z) (https://dejure.org/1981,2110)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.1981 - 1 Ss 669/81 (Z) (https://dejure.org/1981,2110)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 1981 - 1 Ss 669/81 (Z) (https://dejure.org/1981,2110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit,

    klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123; Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.).

    ist nach dem Verkehrsverstoß auch nicht etwa von dem Zeugen und Anzeigeerstatter angehalten worden, was ihm ggf. die richtige zeitliche Einordnung des ihm im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens auf den 06.03.1998 ermöglicht hätte (so OLG Köln NStZ 1982, 123; siehe im übrigen auch OLG Karlsruhe VRS 62, 278).

  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Entscheidend ist - wofür auch der übrige Akteninhalt herangezogen werden kann -, dass auch aus der Sicht des Betroffenen der Irrtum bezüglich der Tatzeit erkennbar ist und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (Senat NStZ 82, 123, 124; dort allerdings die Uhrzeit und nicht den Tattag betreffend).

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Soweit aufgrund außergewöhnlicher Tatumstände, Begleitumstände oder sich aus der Tat ergebender Folgen für die Verfolgungsorgane wie für den Betroffenen klar erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll, sind deshalb etwaige zeitliche Unrichtigkeiten unschädlich (vgl. OLG Hamm GA 1972, 60; BayObLG bei Bär DAR 1988, 371 und 1989, 372; OLG Köln, NStZ 1982, 123; vgl. auch Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Soweit aufgrund außergewöhnlicher Tatumstände, Begleitumstände oder sich aus der Tat ergebender Folgen für die Verfolgungsorgane wie für den Betroffenen klar erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll, sind deshalb etwaige zeitliche Unrichtigkeiten unschädlich (vgl. OLG Hamm, GewArch 1972, 60; BayObLG bei Bär, DAR 1988, 371; BayObLG, DAR 1989, 372; OLG Köln, NStZ 1982, 123; vgl. auch Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42 m.w. Nachw.).
  • OLG Jena, 04.07.2005 - 1 Ss 269/03

    Die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage - fehlerhafte

    Zur Klärung dieser Frage ist über den Inhalt des Bußgeldbescheides hinaus der gesamte Akteninhalt hinzuzuziehen (vgl. OLG Köln, NStZ 1982, 123).
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